Da sich nicht alle Antragsteller*innen auf einen geänderten Text einigen konnten kommt er hier als Änderungsantrag.
Der Absatz zu PAK ist gestrichen, da es bereits Grenzwerte gibt, wir aber generell die Befüllung mit diesen Stoffen ablehnen und abbaubare Stoffe vorschreiben wollen.Auch der Begründungstext müsste dem neuen Text angepasst werden. Wir schlagen den folgenden vor:
Begründung:
Umweltschutz als auch Sportförderung sind politische Ziele von hohem Stellenwert.
Bislang fördert das Land SH die Sanierung von Sportstätten bzw. den Umbau zu/Sanierung von Kunstrasenplätzen durch finanzielle Zuschüsse (2016/2017: insgesamt 3,2 Mio. €), um den Vereinen ganzjährig bespielbare Kunststofffelder zu ermöglichen. Bei der Umsetzung der Sportförderung dürfen die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Neben dem finanziellen Aspekt ist vielen Vereinen und Gemeinden selbstverständlich auch eine möglichst hohe Umweltverträglichkeit ihrer Spielstätten wichtig. Die ganzjährige Bespielbarkeit ist ein wichtiger Aspekt, den es in diesem Fall abzuwägen gilt und diese ist der deutliche Vorteil des Kunstrasens gegenüber dem Naturrasen. Naturrasen muss ruhen und so bräuchte ein Verein weit mehr Fläche für Naturrasen als für Kunstrasen. Gerade mit der flächendeckenden Einführung der offenen Ganztagsschule geht eine noch stärkere Ballung in den Abendzeiten einher und auch die Schulen nutzen am Nachmittag die Außenanlagen intensiv. Das begrüßen wir natürlich.
Ein Naturrasen ist selbstverständlich auch keine blühende Wiese, er muss gedüngt werden und trotzdem erscheint er uns auf den meisten Feldern als erstrebenswert, gehen doch von ihm definitiv keine Kunststoffpartikelemissionen aus.
Nach Berechnungen des Frauenhofer-Institutes werden in Deutschland jedes Jahr 8000 Tonnen Mikroplastikteilchen allein durch Fußball-Kunstrasenplätze in die Umwelt emittiert – 20-mal mehr als durch Kosmetik-, Wasch- und Reinigungsmittel in deutschen Haushalten freigesetzt werden. Verwehungen von künstlichen Sport- und Spielplätzen sind laut Frauenhofer-Institut neben dem Reifenabrieb als Hauptverursacher für die Verbreitung von Mikroplastik anzusehen. Plastikteilchen gelangen auch durch Anhaftungen an Schuhen und Kleidung der Sportler*innen sowie durch offene Bewässerungssysteme in die Umwelt.
Neben den Plastikhalmen eines Kunstrasenfeldes selbst ist hauptsächlich die Verfüllung mit recycelten Gummigranulat als problematisch anzusehen. Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) können Gummigranulate eine Reihe potenziell gefährlicher Stoffe enthalten wie u. a. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Die ECHA zieht eine Beschränkung in Erwägung, um sicherzustellen, dass nur Gummigranulat mit sehr niedrigen Konzentrationen an PAK und anderen relevanten gefährlichen Stoffen zur Anwendung kommt und empfiehlt den Spieler*innen, die synthetische Sportplätze nutzen, nach dem Spiel grundlegende Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Die Niederlande hat 2016 ein Beschränkungsdossier bei der ECHA eingereicht, dass das gesundheitliche Risiko durch Gummigranulate senken soll, in dem ein kombinierter Konzentrationsgrenzwert von 17 mg / kg bei acht PAK in Granulaten festgelegt wird. PAK können Krebs erzeugen, genetische Defekte verursachen und sind sehr giftig für Wasserorganismen. Aus diesen Gründen fordern wir, dass der von den Niederlanden geforderte kombinierte Grenzwert übernommen wird.
Die ECHA weist nachdrücklich darauf hin, dass emittierte Mikroplastikteilchen sowohl persistent sind (biologisch nicht abbaubar) als auch keine Möglichkeiten existieren, diese jemals wieder aus der Umwelt zurückzuholen. Es wird somit eine zunehmende unumkehrbare Anreicherung von Mikroplastikteilchen in der Umwelt stattfinden. Mikro- und Nanoplastikteilchen gelangen über die Nahrungskette sowie durch Inhalation auch in die Körper von uns Menschen. Die Folgen für uns und unseren Planeten sind bislang unabsehbar und noch nicht erforscht. Die nachfolgenden Generationen werden die Folgen unseres unvergänglichen Plastikerbes tragen müssen. Wie beim Treibhauseffekt sollten wir deswegen dafür sorgen – da wo es nur irgend geht – Mikroplastikemissionen zu minimieren.
Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte sollte der Bau/Sanierung von Kunstrasenfeldern nur dann gefördert werden, wenn sie möglichst umweltverträglich gebaut und ganz besonders nicht mit Materialien befüllt werden, die nicht abbaubar sind.
Gleichzeitig müssen umweltverträgliche Lösungen für moderne Spielfelder gefunden werden, die den Ansprüchen der Sportvereine genügen. Einige Sportarten fordern Kunstrasen für Ligaspiele. Eine Einbeziehung der Ligen in die Thematik ist also ebenfalls notwendig. Die Vereine/ Orte sollten stets prüfen müssen, ob sich so ein Platz mit Nachbargemeinden teilen lässt. Ein Kunstrasenplatz darf nicht zum Prestigeobjekt werden, sondern muss notwendiges Übel sein. Ein guter Sportentwicklungsplan bezieht diesen Aspekt der Ökologie genauso mit ein wie die sportlichen Aspekte. Winterrasen können ebenso eine Alternative sein wie eine Beheizung des Rasens, ein Hybridrasen reduziert den Plastikanteil. Bis zum Finden eines wirklich guten Belages kommen wir aus sportlicher Sicht nicht um Kunstrasenfelder herum.
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Regina Flesken: